BayernWLAN Zentrum Straubing

Zentrale Stelle für Einrichtung und Betrieb der BayernWLAN-Hotspots für Bayern

Der Freistaat Bayern hatte sich das Ziel gesetzt, bis Ende 2020 mit einem engmaschigen Netz von 20.000 kostenfreien BayernWLAN-Hotspots ausgestattet zu sein. Damit ist der Freistaat Nr. 1 unter den Flächenländern in Deutschland. Im Fokus stehen dabei vor allem Kommunen, touristische Highlights, Hochschulen und Behördenstandorte. Künftig werden insbesondere die ländlichen Gemeinden tatkräftig beim Aufbau von digitaler Infrastruktur unterstützt.

Seitdem sind bereits über 41.000 BayernWLAN-Hotspots in Betrieb gegangen und es werden zur Zeit monatlich über 2,5 Petabyte von knapp 11 Millionen Nutzern umgesetzt. (Stand 04/2023)

Das BayernWLAN gibt es rund um die Uhr und es ist – nicht nur dank eines aktuellen Jugendschutzfilters – auch in punkto Sicherheit auf dem modernsten Stand. Der Einstieg in das freie BayernWLAN ist für die Nutzer leicht und praktisch: Jeder Hotspot heißt „@BayernWLAN“. Es sind keine Registrierung, Passwörter oder Anmeldedaten erforderlich.

Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen gezielt bei der Einrichtung von WLAN-Angeboten: Seit April 2018 gibt es ein neues Unterstützungsprogramm für WLAN in ÖPNV-Bussen. Mittlerweile sind knapp 2100 ÖPNV-Busse in ganz Bayern mit BayernWLAN ausgestattet. Damit können die Bürgerinnen und Bürger während ihrer Fahrt kostenfrei und komfortabel im Netz surfen.

Die notwendige Koordination dieses Aufbaus und des anschließenden Betriebs übernimmt das BayernWLAN Zentrum Straubing als Dienststelle des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Zur Förderung der ländlichen Gebiete im Rahmen der Heimatstrategie wurde es in Straubing eingerichtet und betreut als einheitlicher Ansprechpartner die beteiligten Behörden und Kommunen vom Antrag über die Planung bis hin zur Umsetzung.

Das BayernWLAN Zentrum ist telefonisch unter 09421 929-3333 sowie per E-Mail unter WLAN@baykom.bayern.de erreichbar.


BayernWLAN für den öffentlichen Personennahverkehr

BayernWLAN wird mobil

Neben den Marktplätzen und touristischen Sehenswürdigkeiten sind vor allem die öffentlichen Verkehrsmittel Orte, an denen BayernWLAN besonders stark genutzt wird. Nach der erfolgreichen Erprobung von BayernWLAN in 140 Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs in 8 bayerischen Landkreisen soll BayernWLAN ab sofort bayernweit in Bussen des ÖPNV zur Verfügung gestellt werden.
Um dem Ausbau einen starken Anschub zu geben, unterstützt der Freistaat seine Landkreise und kreisfreien Städte finanziell und organisatorisch bei der Einrichtung von mobilem BayernWLAN.
Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt werden für 20 Busse die Installationskosten bis zu 2.000 € je Bus und für 20 Busse die Installationskosten bis zu 1.000 € je Bus vom Freistaat übernommen. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt erhält somit bis zu 60.000 €. Landkreise und kreisfreie Städte im Raum mit besonderem Handlungsbedarf erhalten die Installationskosten von bis zu 2.000 € je Bus für weitere 10 Busse. Sie werden dadurch mit bis zu 80.000 € unterstützt.
Weitere Busse können mit mobilem BayernWLAN ausgestattet werden. Hier profitieren die Landkreise und kreisfreien Städte von den günstigen Rahmenvertragsbedingungen, tragen aber die Kosten für die Installation selber.
Für weitere Informationen, die Abwicklung des Bestellprozesses sowie für die Kostenübernahme steht das BayernWLAN Zentrum Straubing telefonisch unter 09421/929-3333 und per E-Mail: wlan@baykom.bayern.de zur Verfügung.



Wo ist der nächste Hotspot?

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Hotspot in Plattling

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BayernWLAN ist an verschiedenen Ämtern, in Kommunen, in Schlössern, auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt und in Regionalbussen installiert. Als Zugang zum Internet dienen DSL-, Kabel(Coax)-, Mobilfunk- und Glasfaseranschlüsse. Der Dienstleister für den Internetzugang ist frei wählbar.

Es sind einfache Standorte mit vorhandener strukturierter Verkabelung dabei, aber auch Standorte, bei denen vor Ort Lösungen im alten Baubestand und in Absprache mit dem Denkmalschutz gefunden wurden. Es gelten die Regeln des BayernWLAN – einheitliche SSID, anonymer, freier und unbegrenzter Zugang, abgesichert durch einen Jugendschutzfilter.


Die vielen Vorteile von BayernWLAN

kostenfrei, sicher, unbegrenzt und anonym im Internet surfen

Digitale Chancengleichheitfür Menschen, die keine Mobilfunkflatrate haben
für den ländlichen Raum
Wiedererkennung für Mensch und Technikfür den Endnutzer – BayernWLAN als vertrauenswürdiges WLAN
für das Endgerät – automatische Verbindung mit BayernWLAN im Sendebereich eines Hotspots
mit der SSID (WLAN-Namen) @BayernWLAN wird BayernWLAN ganz weit oben in der Liste der erreichbaren WLANs angezeigt
Unkompliziert – Ein Rundum-sorglos-PaketÜbernahme der Störerhaftung durch Vodafone (Provider)
Zentraler Jugendschutzfilter mit regelmäßiger Aktualisierung (mehrmals am Tag)
Monitoring durch den Provider (Provider stellt selbst fest, wenn ein Accesspoint ausfällt und tauscht Hardware ggf. vor Ort aus)
Unterstützung aller aktuellen WLAN-Standards
IndividualitätJeder Hotspot kann über ein Onlineportal individualisiert werden
Bild auf der Landing Page (erste Seite, auf der die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden müssen)
Eigene Weiterleitungsseite, auf die ein Nutzer geleitet wird, sobald die Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden, um dem Nutzer standortbezogene Informationen darzustellen
Einstellung weiterer WLAN-Namen.
Website mit interaktiver Kartezeigt alle verfügbaren BayernWLAN-Hotspots
Professionelle Dienstleistungdas BayernWLAN Zentrum in Straubing berät, unterstützt und stellt Werbematerial zur Verfügung
Techniker von Vodafone führen Ortsbegehungen durch und planen die Installation von WLAN nach Ihren Bedürfnissen
Leistungsstarke Hardware (Datenblätter der verwendeten Innen- und Außenaccesspoints)
Attraktiver Preismit großem Leistungsumfang – dank Rahmenvertrag nach europaweiter Ausschreibung
Standortvorteilbesonders für touristische Regionen

Sie möchten selbst einen Hotspot anbieten?

Ein Service für Behörden des Freistaates Bayern und Kommunen

Für BayernWLAN gibt es einen Rahmenvertrag, der nach einer europaweiten Ausschreibung mit der Firma Vodafone GmbH abgeschlossen wurde. Nach diesem Vertrag sind alle Behörden des Freistaats – wenn sie Freies WLAN einrichten – verpflichtet, sich aus diesem Rahmenvertrag zu bedienen. Die Kommunen sind bezugsberechtigt. Einzelheiten regeln der Rahmenvertrag und die Leistungsbeschreibung.

Unterstützung durch den Freistaat bei der Einrichtung von BayernWLAN
Der Freistaat bietet allen Kommunen an, sie bei den Ersteinrichtungskosten von örtlichen Projekten mit bis zu 10.000 € (je Accesspoint 2.500 € - es können natürlich auch mehr als vier Accesspoints gebaut werden) zu unterstützen.
Zur Übernahme der Ersteinrichtungskosten wird zwischen Gemeinde und Freistaat ein „Vertrag über die Durchführung der Verkabelungsarbeiten zwischen Gemeinde (Abrufberechtigte) und dem Freistaat Bayern zur Errichtung von BayernWLAN Hotspots“ geschlossen, den Sie auf dem Formularserver finden.
Behörden und Ämter erhalten aus einem zentralen Haushaltsansatz einen Baukostenzuschuss je Projekt, für das ein BayernWLAN Hotspot eingerichtet wird.

Zugang zum Formularserver
Im Formularserver des BayernWLAN sind weitere Informationen – passwortgeschützt – für abrufberechtigte Kommunen und Behörden hinterlegt. Wie sie Zugang erhalten können, wurde in einem Schreiben an die Bürgermeister und Ressorts mitgeteilt und kann beim BayernWLAN Zentrum erfragt werden.
Der Formularserver ist unter https://www.baykom.bayern.de/ erreichbar.

BayernWLAN ist ein Rundum-sorglos-Paket für Kommunen, die Freies WLAN für Bürger und Touristen anbieten wollen
Durch das aktuelle Urteil des EuGH zur Störerhaftung herrscht teilweise Unsicherheit bei den Anbietern von freien WLAN-Netzen. „Das BayernWLAN ist durch das Urteil nicht betroffen, kein Anbieter von BayernWLAN muss sich deshalb Sorgen machen“, stellte der für BayernWLAN zuständige damalige Heimatminister Dr. Söder klar. Beim BayernWLAN gehen alle Haftungsansprüche auf den Provider über, der wiederum durch das Telemediengesetz von Haftungen befreit ist (sog. Providerprivileg).

Regionale Projekte
Zusätzlich zu den bis zu 10.000 € für örtliche Projekte können Kommunen regionale Projekte beantragen. Regionale Projekte sollten in Ihrer Wirkung über die Gemeindegrenzen hinaus Wirkung zeigen (z.B. Freibad, große Sportanlagen, Museen usw.). Für Regionale Projekte stehen je Projekt weitere bis zu 10.000 € (je Accesspoint 2.500 € - es können natürlich auch mehr als vier Accesspoints gebaut werden) zur Verfügung.

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