Barrierefreiheit nach BayDiV

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen

Herzlich willkommen

bei der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen.

Überwachung:

Wir überwachen die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gemäß BayDiV im Sinne des BayBGG und der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, diese Anforderungen umzusetzen sowie eine Erklärung zur Einhaltung der Barrierefreiheit in einem maschinenlesbaren Format bereitzustellen und diese für den Nutzer zugänglich zu machen.

Die Mustererklärung zur Barrierefreiheit finden Sie im „Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen “.

Durchsetzung:

Sie können den Betreibern der Websites und mobilen Anwendungen Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit der Betreiber innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüfen wir auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind.

Sie haben die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an unsere nachfolgende Kontaktadresse.

Kontakt:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik finden Sie auch auf der Website der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, abrufbar unter: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Informationstechnik/informationstechnik_node.html.

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