Katasterauszug zur Bauvorlage

Amtliche Grundlage für Ihren Bauantrag

Ein "Katasterauszug zur Bauvorlage" besteht aus einer Flurkarte und einem Verzeichnis der Eigentümer des beplanten Grundstücks und der benachbarten Grundstücke.

Dieser kann als Grundlage für die Planung des Bauvorhabens dienen und wird häufig zur Beantragung einer Baugenehmigung benötigt.

Zur Veranschaulichung finden Sie nachfolgend ein Beispiel: Katasterauszug zur Bauvorlage (pdf, 1 MB)

Verwendung

  • zur Planung von Bauvorhaben
  • zur Auskunft über angrenzende Eigentümer
  • für Baugenehmigungsverfahren 

Datenbezug

Der Katasterauszug zur Bauvorlage kann:

Gebühren

Katasterauszug zur Bauvorlage je Auszug
mit bis zu 2 Flurkarten (bis einschließlich DIN A 3): 36,00 €.

Weitere Informationen

Der Auszug enthält die Flurstücke und die Angaben zum Eigentum des zu bebauenden Grundstücks sowie der angrenzenden Nachbarflurstücke. Er bietet damit die Grundlage für die Planung und Beantragung Ihres Bauvorhabens (§ 7 BauVorlV (externer Link, öffnet in neuem Fenster)).

Wenn an Ihrer Gemeinde bereits der digitale Bauantrag eingeführt wurde, gelten gegebenenfalls andere Voraussetzungen, nähere Informationen erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren/index.php (externer Link, öffnet in neuem Fenster).

Bei einem Bauvorhaben im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München muss ein digitaler Amtlicher Lageplan für Baugesuche beim Servicezentrum des GeodatenService München beantragt werden. Dieser beinhaltet bereits die Daten des Katasterauszugs zur Bauvorlage. Nähere Hinweise hierzu finden Sie unter: https://stadt.muenchen.de/infos/produktuebersicht-geodaten-muenchen.html (externer Link, öffnet in neuem Fenster)

Antragsvoraussetzungen

Dieses Produkt kann von Eigentümern, Erbbauberechtigten und sonstigen Berechtigten (z.B. mit Vollmacht) beantragt werden.

Bitte beachten Sie jedoch dass dieses Produkt Eigentümerdaten enthält. Daher muss für den Erwerb ein berechtigtes Interesse nach Art. 11 Absatz 1 Satz 3 VermKatG dargelegt werden. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel durch Darlegung des Bauvorhabens und ggf. Vorlage zusätzlicher Berechtigungsnachweise.

Technische Daten und Spezifikationen


flächendeckend für Bayern


ausgedruckt oder pdf 


Maßstab 1:500, 1:1 000, 1:2 000



Für Fragen zu unseren Produkten steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie unser zentraler Kundenservice zur Verfügung.


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