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Erschienen am: 02.07.2010
Bodenrichtwerte für den Landkreis Kulmbach ab sofort online
„Dieser Online-Service ist rund um die Uhr verfügbar und erspart interessierten Bürgern viel Aufwand.“ Mit diesen Worten bedachte Landrat Klaus Peter Söllner das jetzt für den Landkreis Kulmbach eingeführte Informationssystem VBORIS zur Abfrage der Bodenrichtwerte. Gemeinsam mit dem Leiter des Vermessungsamts Kulmbach, Thomas Hegen, stellte Landrat Klaus Peter Söllner die neue Internet-Plattform der Öffentlichkeit vor.
Landrat Söllner nahm die Präsentation von VBORIS auch zum Anlass, um weitere lokale Online-Serviceleistungen mit Nutzeffekten für die Bürger anzukündigen. In diesem Zusammenhang erläuterte der Verantwortliche für Geoinformation, Michael Beck, wie das hausinterne Geodatenportal seit einiger Zeit schrittweise erweitert wird. Ziel sei, Teile des Portals auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zur Zeit wird z.B. an der digitalen Aufbereitung der Bebauungspläne intensiv gearbeitet.
Auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-kulmbach.de) findet man unter „Landratsamt/Aufgaben/Suche“ das alphabetische Stichwortverzeichnis. Das neue Informationssystem VBORIS ist über das Stichwort „Bodenrichtwertauskünfte“ oder direkt unter der Internetadresse www.vboris.bayern.de zu erreichen.
Erforderlich hierfür ist ein java-fähiger Standard-PC mit Internetzugang. Die Plattform, auf der die Daten verfügbar sind, wird von der Bayerischen Vermessungsverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Bodenrichtwerte werden auf Grundlage der amtlichen topographischen Karten angezeigt.
Mit dem Projekt VBORIS bieten – wie Klaus Peter Söllner und Thomas Hegen unterstrichen – das Landratsamt, der Gutachterausschuss und das Vermessungsamt allen Interessierten die Möglichkeit, schnell auf die Bodenrichtwerte zuzugreifen. Wird für einen bestimmten Wert eine schriftliche Auskunft gewünscht, so kann der Nutzer diesen per Mausklick gebührenpflichtig beim Gutachterausschuss bestellen. Daneben gibt es weiterhin die von vielen Nutzern gewünschte Bodenrichtwerttabelle in Papierform über den gesamten Landkreis bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt. Ferner besteht, wie schon bisher, die Möglichkeit, kostenfrei eine telefonische Auskunft zu Bodenrichtwerten zu erhalten.
Das vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem VBORIS Bayern ermöglicht die Darstellung der Geltungsbereiche von Bodenrichtwerten. Die Grundlage bilden die amtlichen topographischen Karten und das Orthophoto. VBORIS wird vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern (LVG) betrieben und übermittelt Bestellungen an den zuständigen Gutachterausschuss.
Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Richtwerte haben keine bindende Wirkung, sondern stellen Orientierungswerte dar. Soweit in einer Gemarkung kein ausreichender Grundstücksverkehr vorliegt, wird der entsprechende Bodenrichtwert durch den Gutachterausschuss geschätzt. Ansprüche können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Wie die Vorsitzende des Gutachterausschusses beim Landratsamt, Frau Sheljaskow, erläuterte, wertet das Gremium die von ihm geführte Kaufpreissammlung alle zwei Jahre aus und veröffentlicht die Bodenrichtwerte, die zuletzt zum Jahresende 2008 festgelegt wurden. Somit wird für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt gesorgt. Für Bauwillige, Investoren, Immobiliensachverständige, Behörden und viele andere liefern diese Richtwerte wertvolle Informationen für Entscheidungen in der täglichen Arbeit.