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Erschienen am: 25.07.2018

Weitere Breitbandförderung für Maihingen und Mönchsdeggingen

Für den Breitbandausbau fließen erneut Fördergelder in den Landkreis Donau-Ries

Übergabe Breitbandförderbescheid an Gemeinde Mönchsdeggingen durch StM Füracker und StS Dr. Reichhart am 24.07.2018

Am 24.07.2018 erhielten in München die Gemeinden Maihingen und Mönchsdeggingen Förderbescheide in Höhe von 0,135 Mio Euro bzw. 0,043 Mio Euro aus den Händen von Staatsminister Albert Füracker und Staatssekretär Dr. Hans Reichhart. Mit den Fördermitteln werden 80% der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke gedeckt, die zum wirtschaftlichen Ausbau des schnellen Internets fehlen. Beide Gemeinden hatten schon einmal Förderbescheide erhalten und beabsichtigen nun mit den neuen Fördermitteln eine nahezu flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet im Gemeindegebiet zu erzielen.

Im Landkreis Donau-Ries beteiligen sich derzeit 43 der 44 Kommunen am bayerischen Breitbandförderprogramm, bislang flossen insgesamt 7,16 Mio Euro Fördergelder mit insgesamt 35 Förderbescheiden an 31 Kommunen. Im Donau-Ries stehen damit noch 23,67 Mio Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Ziel des Programms ist der flächendeckende Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und deutlich über 2 Mbit/s im Upload. Mit dem Förderprogramm kann jede bayerische Kommune abhängig von ihrer Siedlungsstruktur und ihrer Einwohnerdichte eine Breitbandförderung von 500.000 bis 950.000 Euro in Anspruch nehmen.

Neue bayerische Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (GWLANR) ab 01.06.2018
Mit der neuen Glasfaser/WLAN-Richtlinie können die Sachaufwandsträger von öffentlichen Schulen und Krankenhausträger für die Anbindung an das Internet mit gigabitfähigen durchgängigen Glasfaserleitungenmit i.d.R. bis zu 50.000 Euro je öffentlicher Schule/Plankrankenhaus gefördert werden. Sofern für mindestens 2 Jahre BayernWLAN verfügbar gemacht wird, ist zur Schaffung oder Erweiterung einer WLAN-Infrastruktur eine Zuwendung von bis zu 5.000 Euro möglich.

"Höfebonus" ab 01.07.2017
Zur Erreichung eines noch höheren Grades an Flächendeckung, insbesondere bei starker Zersiedelung, können einer Gemeinde für Bewilligungen nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) ab dem 1. Juli 2017 verbesserte Förderkonditionen („Höfebonus“) gewährt werden. Die wesentlichen Informationen hierzu sind im Hinweisdokument „Höfebonus“ im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat enthalten.

Quelle/Details:
-> Pressemitteilung Nr. 305 vom 14.07.2018: "Füracker und Dr. Reichhart übergeben Förderbescheide für schnelles Internet in Schwaben"
auf der Internetseite des -> StMFLH

mehr zum Thema:
-> Informationen zur Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (GWLANR) ab 01.06.2018
-> Bayerisches Breitbandzentrum Amberg: "Schnelles Internet in Bayern"
-> Förderfortschritt "Schnelles Internet in Bayern" in Tabellenform
-> Förderfortschritt "Schnelles Internet in Bayern" Karte im BayernAtlas
-> Breitbandatlas des BMVI - Erster Überblick über die Breitbandversorgung vor Ort
-> Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Donauwörth

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